Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen in der EU unverkaufte Kleidung, Kleidungsaccessoires und Schuhe nicht mehr vernichten. Mittlere Unternehmen folgen ab 2030, kleine und Kleinstunternehmen sind ausgenommen.
Das Verbot ist Teil der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR-Verordnung) und eine ihrer ersten konkreten Maßnahmen, die die Modebranche direkt betreffen.
Was bedeutet das konkret für Modemarken?
Nach Schätzungen der Europäischen Umweltagentur werden 4 bis 9 % der Textilprodukte, die auf den europäischen Markt kommen, vernichtet, bevor sie überhaupt genutzt wurden. Das entspricht 264.000 bis 594.000 Tonnen Textilien pro Jahr.
Die neuen Regeln sollen Produkte länger im Gebrauch halten und die Ressourcen verringern, die verloren gehen, wenn einwandfrei nutzbare Produkte zu Abfall werden.
Unternehmen müssen nach der ESPR-Verordnung deshalb Alternativen zur Vernichtung Vorrang geben: Produkte über Rabatte oder andere Märkte verkaufen, sie spenden oder sie durch Reparatur, Aufarbeitung oder Wiederaufbereitung für eine erneute Nutzung vorbereiten.
Die Verordnung erlaubt die Vernichtung in bestimmten Fällen, etwa wenn Produkte unsicher oder beschädigt sind, gefälscht sind oder Rechte des geistigen Eigentums verletzen, oder wenn gemeinnützige Organisationen und Spendenprogramme sie abgelehnt haben.
Entscheidend ist aber: Wer sich auf eine dieser Ausnahmen beruft, muss belegen können, warum die Vernichtung notwendig war. Die Nachweise sind fünf Jahre lang aufzubewahren, damit nationale Behörden sie prüfen können, und Unternehmen, die eine Ausnahme nutzen, müssen jährlich über die entsorgten Produkte informieren.
Der Umgang mit unverkaufter Ware ist damit nicht mehr nur eine Frage des Lagerbestands, sondern eine Frage von Daten und Dokumentation.
Für große Modeunternehmen ist das nichts mehr, worauf man sich vorbereitet. Die Regeln gelten bereits.
Ein guter Einstieg sind drei Punkte:
Wissen, wohin unverkaufte Produkte gehen.
Marken brauchen den Überblick darüber, ob Produkte rabattiert, in andere Märkte verschoben, gespendet, repariert, recycelt oder am Ende vernichtet werden.
Den Grund dokumentieren.
Wenn eine Vernichtung unter eine der erlaubten Ausnahmen fällt, braucht das Unternehmen die Nachweise, die diese Entscheidung stützen.
Weiter nach vorne in der Kette schauen.
Der beste Umgang mit unverkaufter Ware bleibt, von Anfang an weniger davon entstehen zu lassen. Bessere Forecasts helfen, aber genauso bessere Produktentscheidungen, klarere Prozesse und ein früherer Überblick über Einkauf, Produktentwicklung und Lieferkette.
Das Vernichtungsverbot ist eine einzelne Anforderung innerhalb der viel breiteren ESPR-Verordnung, aber es sagt auch etwas über die Richtung der europäischen Modegesetzgebung.
Es gibt kein einzelnes Gesetz, das sich „Fast-Fashion-Verordnung“ der EU nennt. Stattdessen setzen immer mehr Anforderungen genau die Praktiken unter Druck, die man traditionell mit Fast Fashion verbindet: hohe Mengen, kurze Produktlebenszyklen, geringe Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette und Produkte, die zu Abfall werden, bevor ihre Nutzungsdauer vorbei ist.
Das Verbot für unverkaufte Textilien ist ein klares Beispiel. Für Modemarken lautet die Frage immer weniger nur, ob sie einzelne Vorschriften einhalten, sondern ob Prozesse und Produktdaten darunter tragfähig genug sind, um Compliance auch bei wachsenden Anforderungen zu tragen.
Wenn Behörden fragen, was mit einem Produkt passiert ist und warum, müssen Marken antworten können.
Jeden Monat veranstalten wir ein Webinar, oft gemeinsam mit unseren IT-Solution-Partnern und führenden Marken der Branche. Die Themen wechseln, eines bleibt gleich: Wir wollen die Herausforderungen der Modebranche greifbarer machen und unsere Sicht auf praxisnahe Lösungen teilen.
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